Kaufberatung beim Kauf einer gebrauchten Immobilie

- Für grundsätzliche Fragen reicht meistens eine Hausbegehung. Diese dauert in der Regel nicht länger als 1 ½ bis 2 Stunden
  und gibt Aufschlüsse über den baulichen Zustand sowie einen Anhaltspunkt über Kosten für evtl. bauliche Maßnahmen.

- Mit einem einfachen Gutachten können Sie beurteilen, wie gut der allgemeine Zustand des Hauses ist und welche notwendigen
  Maßnahmen ausgeführt werden müssen. Eine detaillierte Kostenaufstellung gibt Ihnen Aufschluss über das Kostenvolumen.

- Ich überprüfe, ob sich das Haus für Ihre Bedürfnisse umbauen lässt und welche Kosten Sie zu erwarten haben.

 
Beratung bei Denkmalschutz

Wenn Sie an Ihrem Baudenkmal Instandsetzungs- oder Änderungsmaßnahmen vornehmen wollen, brauchen Sie eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis und/oder eine Baugenehmigung. Dies gilt sowohl für das Äußere wie auch im Inneren (Art.6 Bay Denkmalschutzgesetz).

Über die Bayerische Bauordnung hinaus ist dabei grundsätzlich folgender Auszug aus dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz zu beachten:

Wer Baudenkmäler beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort verbringen oder geschützte Ausstattungsstücke beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder aus einem Baudenkmal entfernen will, bedarf der Erlaubnis. Der Erlaubnis bedarf auch, wer in der Nähe von Baudenkmälern Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn sich dies auf Bestand oder Erscheinungsbild eines der Baudenkmäler auswirken kann. (Art.6 Bay Denkmalschutzgesetz).

- Klärung von genehmigungs- und erlaubnispflichtige Maßnahmen an Baudenkmälern

- Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde 


Beratung bei Neubau

- Ich berate Sie bei auftretenden Fragen wie Bebaubarkeit des Grundstücks, Grenzabstände, Baugenehmigung, Kosten des Hauses …